Erklärung der Kommunistischen Partei Deutschlands
- Details
- Kategorie: Partei
- Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Januar 2017 12:10
- Geschrieben von estro
- Zugriffe: 12452
Obwohl das Bundesverfassungsgericht feststellt: „Die NPD weist eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf.“, hat das Bundesverfassungsgericht heute (17.01.2017) ein Verbot der neofaschistischen NPD erneut abgelehnt. Die NPD sei zwar verfassungsfeindlich, aber ist keine ernsthafte Gefahr. Diese kleine aber durchaus ernstzunehmende Partei erhält statt dessen weiterhin Spenden und Gelder, die ihr über V-Männer zufließen.
Dieses Urteil verstößt nicht nur gegen das Potsdamer Abkommen, daß die Alliierten nach der Befreiung Deutschlands vom Faschismus zur völkerrechtlichen Grundlage für ein Nachkriegsdeutschland machten. Es beleidigt alle verfolgten und ermordeten Kämpfer gegen den Faschismus und alle anderen aufrechten Antifaschisten.
Im Potsdamer Abkommen ist festgelegt, daß der deutsche Staat Sicherheiten dafür zu schaffen hat, daß eine Partei wie die NSDAP nie wieder entstehen darf.
Dieses Urteil, daß genau einen Tag nach der Ehrung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg sowie weiterer Antifaschisten gesprochen wurde, wirft ein schlechtes Bild auf die Bundesrepublik. Der Sumpf des Faschismus wurde nicht ausgetrocknet und er beginnt wieder zu stinken.
Wir Kommunisten der KPD fordern die Einhaltung bestehender Gesetze und Völkerrechtsverträge.
Wir fordern die Einhaltung des Potsdamer Abkommens.
Wir fordern das Verbot aller faschistischen Parteien und Organisationen.
Wir rufen alle Menschen in Deutschland zum Kampf gegen den erneut erstarkenden Faschismus auf.
Torsten Schöwitz
Vorsitzender der KPD