Lösung der Landwirtschaftsfrage
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- Kategorie: Landwirtschaftsfrage
- Veröffentlicht am Montag, 11. Februar 2019 15:37
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Lösung der Landwirtschaftsfrage
„Wir werden die Herrschaft der Großgrundbesitzer brechen, werden ihren Grund und Boden entschädigungslos enteignen und den landarmen Bauern übergeben, werden Sowjetgüter mit modernstem Maschinenbetrieb schaffen, die Arbeitsbedingungen des Landproletariats denjenigen der städtischen Arbeiterschaft gleichsetzen und viele Millionen werktätiger Bauern in den Aufbau des Sozialismus einbeziehen.“
– Programmerklärung des ZK der KPD zur nationalen und sozialen Befreiung des deutschen Volkes vom 24. August 1930
Ab dem 6. Februar 1944 konstituierte sich in Moskau eine zwanzigköpfige „Arbeitskommission des Zentralkomitees (ZK) der KPD“, in der Mitglieder des Nationalkomitee Freies Deutschland das „Aktionsprogramm des Blocks der kämpferischen Demokratie“ verfassten, in dem als Ziele für die weitere Entwicklung der Landwirtschaft und den ländlichen Raum festgelegt wurden:
. die Tilgung des nationalsozialistischen Erbes,
. die Sicherung der Ernährung
. die Schaffung eines engen Bündnisses zwischen der Arbeiterschaft und den „werktätigen“ Bauern
Situation nach dem 2. Weltkrieg:
Die Landwirtschaft lag praktisch am Boden. Es fehlte so ziemlich alles, auch Bauern. Ein völliger Neustart war nötig. 1945 war ein Bedarf an etwa 100.000 neuen Wohnhäusern, Scheunen und Ställen berechnet worden, und im Herbst 1947 wurde mit einem großen Bauprogramm begonnen.
Ausgangspunkt dafür war:
Die Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone ab 1945
Vor allem die nordöstlichen Gebiete des damaligen Deutschen Reiches waren geprägt von einem hohen Anteil an landwirtschaftlicher Fläche im Besitz von Junkern und Großgrundbesitzer (zumeist adlige Familien). Dieser Großgrundbesitz konzentrierte sich 1882 in den östlichen Provinzen Preußens und Mecklenburg. Der Anteil der Betriebe mit über 100 Hektar Fläche betrug dort 44 Prozent. In Sachsen, Anhalt und Braunschweig zusammen betrug er 23 Prozent, in Thüringen 12 Prozent und im Regierungsbezirk Kassel 9 Prozent. In allen anderen Regionen lag er unter 5 Prozent.
In den Jahren 1945–1946 wurde in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) eine Bodenreform durchgeführt, in deren Verlauf jene Großgrundbesitzer mit mehr als 100 ha Fläche und Besitzer kleinerer Betriebe, die als Kriegsverbrecher und aktive NSDAP-Mitglieder eingestuft waren, entschädigungslos enteignet wurden. Der enteignete Grundbesitz wurde zunächst dem jeweiligen lokalen Bodenfonds übertragen, der eine Neuverteilung vornahm.
Losung: „Junkerland in Bauernhand“
Vor allem landarmen oder landlosen Bauern, Kleinpächtern und sog. Umsiedler erhielten diese Flächen. Somit waren viele Landarbeiter und Kleinbauern erstmals auch Besitzer des Bodens, den sie bearbeiteten, und hatten erstmals ein eigenes Auskommen. Insgesamt erhielten ca. 560.000 Bodenempfänger Land aus der Bodenreform.
Zur Durchführung:
Vom 3. bis 11. September 1945 erließen die Provinz- und Landesverwaltungen der Sowjetischen Besatzungszone ähnlich lautende Verordnungen zur Durchführung der Bodenreform in der SBZ. Die Umsetzung der Landverteilung erstreckte sich bis in das Jahr 1948.
Insgesamt umfasste die Bodenreform ca. 30 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Enteignet wurden 7.160 landwirtschaftliche Betriebe von Großgrundbesitzern. Enteignet wurden auch 4.537 Betriebe unter 100 Hektar Betriebsgröße, die als Kriegsverbrecher bekannt waren. Ebenso ging staatlicher, kommunaler sowie institutioneller Landbesitz einschließlich Wald in die Landverteilung ein. So wurden insgesamt 3,298 Millionen Hektar umverteilt. Das waren ca. 35 % der damaligen landwirtschaftlichen Nutzfläche. Mit Wirkung vom 1. Juli 1949 wurden auch Volkseigene Güter (VEG) unter zentraler Leitung der Vereinigung Volkseigener Güter (VVG) gebildet.
Die durchschnittliche Betriebsgröße betrug nach der Bodenreform meist weniger als 10 ha, auf Dauer für eine effiziente Landwirtschaft zu klein. Die Einzelbauernwirtschaften wurden bei der Maschinenausleihe durch die Maschinen-Ausleihstationen (MAS), später Maschinen-Traktoren-Stationen unterstützt.
1. Etappe der Kollektivierung und Bildung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften:
Wichtig!
1949 Gründung der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB)
und der ebenfalls die neu gegründeten
Demokratische Bauernbartei Deutschlands (DBD)
Die SED beschloss auf ihrer 2. Parteikonferenz in Berlin vom (9. bis 12. Juli 1952) die Maßnahmen zur Bildung von Genossenschaften. Damit wurden die Bildung landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften als sozialistische Eigentumsform möglich: Die Bauern blieben weiterhin Eigentümer an Grund und Boden. Mitglieder der Landwirtschaftlichen
Produktionsgenossenschaften (LPG) konnten nicht nur die Bauern mit eigener Wirtschaft werden, sondern auch Landarbeiter und andere Bürger.
Es wurden zunächst drei verschiedene Typen von LPG gebildet (Typ I, Typ II und Typ III):
Typ I: von den Bauern wurde dabei ihr Boden eingebracht
Typ II: (I), von den Bauern wurde dabei ihr Boden und die Maschinen eingebracht
Typ III: von den Bauern wurde dabei ihr Boden, die Maschinen und dazu der gesamte landwirtschaftliche Betrieb mit Vieh, Maschinen und Gebäuden eingebracht
2. Etappe:
Ab Mitte der 1960er Jahre erfolgte verstärkt die Kooperation zwischen den LPG mit dem Ziel, zu einer höheren Konzentration und Spezialisierung der Produktion zu kommen. Viele LPG fusionierten (von 1960 zu 1970 von 19.313 auf 9009) zu Kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion (KAP). In diesen wurde die Feldwirtschaft mehrerer LPG gemeinsam betrieben, sodass die anderen Betriebe sich mit der Viehwirtschaft beschäftigten. Mitte der 1970er erfolgte der letzte Schritt. die Umwandlung der KAP in LPG Pflanzenproduktion (LPG (P)) und V VEG (P). Durch die Trennung von Tierhaltung ((T) = Tierproduktion) und Feldbau wurde die Spezialisierung der Betriebe abgeschlossen. Zur Unterstützung wurden zwischengenossenschaftliche Einrichtungen (ZGE) gebildet. Kombinate Industrieller Mast (KIM) produzierten industriemäßig Hühner und Eier. Agrochemische Zentren (ACZ) organisierten den Einsatz von Mineraldüngern und Pflanzenschutzmitteln. Die Industrialisierung der Landwirtschaft hatte somit einen hohen Grad erreicht.
Dieser LPG-Bauer, wie wir ihn nannten, hatte nun rein gar nichts mehr mit einem Bauern von 1945 gemein. Erstmals in der deutschen Geschichte konnte sich die Bauernschaft in einer demokratischen Partei vereinen, hatten einen Krankenschutz, geregelte Arbeitszeit und Urlaub. Durch die Unterstützung der Arbeiter in der Industrie entstand ein enges Bündnis zwischen den Arbeitern und Bauern.
Bis zur Annektion der DDR durch die BRD gab es ca. 4.500 LPG. Danach mussten sich die LPG den neuen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten und insbesondere den vorhandenen Strukturen des bundesdeutschen Wirtschaftsrechts anpassen. Die meisten LPG wurden aufgelöst. Davon den Bauern eingebrachte Ackerfläche wurde zurückübertragen. Die Höfe und Anlagen wurden durch die Treuhand an westdeutsche Bauern verkauft, die dann das Ackerland in Pacht nahmen. Verbliebene und laut EU Recht verkleinerte Betriebe wandelten sich vor allem als eingetragene Genossenschaft (e.G.) oder als GmbH. Die Form des einheitlichen genossenschaftlichen (sozialistischen) Eigentums der LPG entsprach nicht dem bundesdeutschen Wirtschaftsrecht. Als Folge des tiefgreifenden Strukturwandels von der Plan- zur Marktwirtschaft verloren binnen einer Dekade mehr als drei Viertel der in der Landwirtschaft Beschäftigten ihren Arbeitsplatz. Wurden in der DDR-Zeit fast alle landwirtschaftlichen Flächen intensiv bewirtschaftet, so wurden mit der Einpassung in den stark regulierten und subventionierten EU-Agrarmarkt Teile der landwirtschaftlichen genutzten Anbauflächen aus der Bewirtschaftung genommen und stillgelegt.