70 Jahre KPD-Verbot

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Kategorie: Partei
Veröffentlicht am Montag, 17. August 2026 16:16
Geschrieben von estro
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Ein schändliches Urteil der Adenauer-Justiz

Am 17. August 2026 jährt sich zum 70. Mal der Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) verbot. Ein Urteil, das nicht nur eine legale marxistisch-leninistische Partei zerschlug, sondern Tausende Kommunistinnen und Kommunisten, ihre Familien und Sympathisanten in eine Welle von Repression, Verhaftungen und Berufsverboten stürzte. Es war der Höhepunkt der antikommunistischen Hetze in der jungen Bundesrepublik – ein Akt der Klassenjustiz im Dienste des Monopolkapitals und des US-Imperialismus.

Mottenkiste der Geschichte

Mottenkiste der Geschichte

Für die herrschende Klasse war die KPD immer ein Dorn im Auge: die konsequenteste antifaschistische Kraft, die Stimme der Arbeiterklasse, die gegen Remilitarisierung, Spaltung Deutschlands und die Restauration des deutschen Imperialismus kämpfte. Heute, 70 Jahre später, hängt dieses Verbot weiter wie ein Damoklesschwert über allen, die für Frieden, Demokratie und Sozialismus eintreten.

Die KPD hatte in der Weimarer Republik und im antifaschistischen Widerstand gegen Hitler eine zentrale Rolle gespielt. Tausende Genossinnen und Genossen fielen im Kampf gegen den Faschismus, in Zuchthäusern, Konzentrationslagern oder an der Front der Internationalen Brigaden in Spanien. Nach 1945 trat die Partei für die konsequente Entnazifizierung, die Enteignung der Monopole und eine antifaschistisch-demokratische Ordnung ein. Sie war in den Betrieben stark verwurzelt, organisierte den Widerstand gegen die Spaltung und forderte die Einheit Deutschlands auf demokratischer Grundlage. Doch genau das war den westdeutschen Konzernherren und ihren US-amerikanischen Verbündeten ein Dorn im Auge.

In der Bundesrepublik gab es in den ersten beiden Jahrzehnten staatliche Verfolgung großen Ausmaßes. Es gab systematische politische Ungerechtigkeiten – unter dem Tarnmantel des Rechts, im Namen der Freiheit und auf dem Boden der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“. Betroffen waren in erster Linie westdeutsche Kommunisten, ihre Unterstützer und Sympathisanten; aber auch bloße Kontaktpersonen, die selbst keine Kommunisten waren. Das gesamte Ausmaß der staatlichen Verfolgung des „inneren Feindes“ erscheint heute schier unglaublich: Allein in der Zeit von 1951 bis 1968 gab es Ermittlungsverfahren gegen 150.000 bis 200.000 Personen. Eingeleitet wurden sie nahezu ausschließlich wegen gewaltfreier linksoppositioneller Arbeit oder wegen politischer Kontaktschuld. Verfolgt und bestraft wurden Gegner der Remilitarisierung Westdeutschlands, weil sie organisiert gegen Wiederaufrüstung und Atombewaffnung protestiert hatten. Menschen wurden nur deshalb zum Beispiel wegen „Staatsgefährdung“ oder „Geheimbündelei“ bestraft, weil sie für eine „Wiedervereinigung Deutschlands in freien Wahlen“ oder für ein demokratisches, entmilitarisiertes und neutrales Gesamtdeutschland eingetreten waren oder weil sie deutsch-deutsche Kontakte pflegten – etwa durch Teilnahme an Sport-Wettkämpfen. Sie wurden kriminalisiert wegen des Bezugs von Post aus der DDR oder wegen Teilnahme an der Volksbefragung zur Wiederaufrüstung.

Die KPD störte die Pläne der Wiederbewaffnung, der NATO-Integration und der Restauration des deutschen Imperialismus. Schon früh setzten die Repressalien ein: Das „Blitzgesetz“ von 1951, das unter Beteiligung ehemaliger NS-Juristen wie Dr. Schafheutle ausgearbeitet wurde, schuf die juristischen Waffen. Es kriminalisierte nicht nur konkrete Handlungen, sondern schon die bloße kommunistische Gesinnung – vom Tragen einer roten Nelke am 1. Mai bis zur Organisation von Reisen in die DDR.

Volksbefragung gegen Remilitarisierung

Besonders deutlich wurde der Hass der Herrschenden, als sich in breiten Kreisen der Bevölkerung massiver Widerstand gegen die Remilitarisierung regte. Damalige Umfragen des Emnid-Instituts zeigten: Im Dezember 1949 sprachen sich 74,9 Prozent gegen eine Wiederbewaffnung aus, im November 1950 waren es noch 73,4 Prozent. Die KPD, die VVN, die FDJ und andere demokratische Kräfte organisierten diesen Widerstand. Im September 1950 erklärte die Bundesregierung die Mitgliedschaft in der KPD, VVN, FDJ und im Kulturbund zur „demokratischen Erneuerung Deutschlands“ für unvereinbar mit dem Staatsdienst. Die DGB-Führung verlangte von ihren hauptamtlichen Funktionären ein Bekenntnis zum Antikommunismus und unterstützte damit aktiv die Spaltung der Arbeiterbewegung. Am 28. Januar 1951 fand in Essen ein Kongreß statt, an dem zahlreiche Remilitarisierungsgegner unterschiedlichster politischer Lager teilnahmen. Es wurde eine Volksbefragung gefordert: Die Bürger der BRD sollten gefragt werden, ob sie gegen die Remilitarisierung der Bundesrepublik und für den Abschluß eines Friedensvertrags mit den vier Siegermächten für ein vereinigtes, demokratisches und neutrales Gesamtdeutschland sind. Am 14. April 1951 wurde in Essen ein Hauptausschuß gebildet. Doch nur zehn Tage später verbot die Bundesregierung diese Volksbefragung und kriminalisierte alle Beteiligten – unter demagogischer Umdeutung von Artikel 9 GG (Vereinigungsfreiheit). Auf Antrag des zur SPD übergelaufenen Herbert Wehner wurde ein Strafrechtsänderungsgesetz durchgepeitscht, das die Unterschriftensammlung für die Volksbefragung unter Strafe stellte. Die konsequentesten Gegner der Remilitarisierung und aktivsten Streiter für die Volksbefragung waren die Mitglieder der KPD, der VVN und der FDJ. Genau deshalb verbot die Regierung zunächst die FDJ und stellte 1951 den Verbotsantrag gegen die KPD. Die Volksbefragung zeigte das wahre Gesicht der „Demokratie“ der Bonner Republik: Wo das Volk selbst entscheiden wollte, wurde es mundtot gemacht. Die KPD stand an vorderster Front dieses Kampfes – und wurde dafür zerschlagen.

Das Verbotsurteil – Vollstreckung des Willens der Monopole

Am 17. August 1956 fiel das Urteil: Die KPD wurde aufgelöst, ihr Vermögen eingezogen, Ersatzorganisationen verboten. Nach dem Verbot wurden in westdeutschen Städten die Parteibüros geschlossen, Druckereien beschlagnahmt, Zeitungen verboten und das Parteivermögen eingezogen. Das Gericht warf der Partei „verfassungswidrige Fernziele“ vor – die Diktatur des Proletariats, die Abschaffung der Ausbeutung. In Wirklichkeit ging es um die Zerschlagung der organisierten Arbeiterbewegung. Die Folgen waren brutal: Zehntausende Ermittlungsverfahren, Hunderte Verhaftungen, lange Haftstrafen. Das gesamte Eigentum der Partei wurde konfisziert. Landtagsmandate annulliert. Viele Genossinnen und Genossen, die schon unter Hitler eingesperrt waren, landeten erneut im Gefängnis. Teils sprachen dieselben Richter die Urteile. Die Repression traf nicht nur die KPD, sondern auch Sympathisanten, Gewerkschafter und Friedensaktivisten. Allein das Tragen bzw. Verteilen von roten Nelken am 1. Mai reichte als Anknüpfungspunkt für eine Bestrafung aus – rote Nelken galten als Symbol der verbotenen KPD. Oder: Schon die Organisierung von Ferienreisen in die DDR für Kinder aus sozial schwachen Familien reichte aus, um die Organisatoren für ein ganzes Jahr hinter Gitter zu bringen. Politische Argumente von Nichtkommunisten konnten dann bestraft werden, wenn sie zeitgleich auch von der KPD geäußert wurden und ein „Gleichklang mit dem Sprachgebrauch“ der KPD-Agitation nachgewiesen werden konnte. In der Folge des Verbotes gab es zahlreiche Berufsverbote für Kommunisten oder für Kommunisten gehaltene Personen in der Bundesrepublik. Bis heute fehlt eine offizielle Aufarbeitung. Keine Rehabilitierung der Opfer, keine Entschädigung. Stattdessen Kontinuität der Überwachung und Repression – vom Radikalenerlaß bis zu heutigen Berufsverboten gegen Linke.

Ein Instrument der Herrschenden – bis heute

Das KPD-Verbot machte die BRD zum Außenseiter in Westeuropa. Während in Frankreich und Italien starke kommunistische Parteien legal wirkten, herrschte hier Kommunistenhatz. Es war die Fortsetzung der Politik der Faschisten mit anderen Mitteln: dieselben Nazirichter und -beamten in den Ämtern, dieselbe Angst vor der organisierten Arbeiterklasse.

Die herrschende Klasse warf die bürgerlichen Grundrechte über Bord, um ihre Remilitarisierungspläne durchzusetzen. Die KPD hatte in den Gewerkschaften Einfluss und organisierte den Widerstand. Genau das sollte zerschlagen werden. Das Verbot war kein Akt der Demokratieverteidigung, sondern der Klassendiktatur des Monopolkapitals.

Trotz alledem gelang es nicht, die KPD zu vernichten. Die Genossinnen und Genossen kämpften illegal weiter, verbanden legale und illegale Formen des Widerstands. 1968 konnte die DKP gegründet werden – ein wichtiger Schritt, der die Forderung nach Aufhebung des KPD-Verbots von Anfang an erhob. Doch das Verbot selbst bleibt bis heute in Kraft. Es dient weiter als Instrument der Einschüchterung aller demokratischen und linken Kräfte.

Die KPD heute – Tradition und Kampf um Einheit

Während im Westen die KPD verboten und verfolgt wurde, verlief die Entwicklung im Osten anders. 1946 vereinigten sich KPD und SPD zur SED – eine Lehre aus dem Zweiten Weltkrieg und dem Scheitern der Spaltung der Arbeiterbewegung. Gemeinsam bauten sie die DDR und den Sozialismus auf. Nach der Konterrevolution 1989/90 und der Rückkehr kapitalistischer Verhältnisse wurde die KPD im Januar 1990 in der DDR neu gegründet. Dies geschah aus der Erkenntnis der reformistischen Entwicklung der PDS. Die neu gegründete KPD knüpfte bewußt an die revolutionären und antifaschistischen Traditionen der im Westen verbotenen KPD an. Sie steht fest auf dem Boden des Marxismus-Leninismus und kämpft für den Sozialismus. Das Verbot traf sie nicht, da sie durch den Einigungsvertrag als legale Partei eingestuft und als gesamtdeutsche legale Partei auftreten kann.

Die heutige KPD und auch die DKP sind beide nicht vergleichbar mit der Größe, Kraft, Einfluß und Organisation der historischen, verbotenen KPD. Aber sie sind beide Kinder der historischen KPD und aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung in Ost und West unterschiedlich geprägt. Heute sind die Zersplitterungen der kommunistischen Bewegung – wie sie sich bereits in Westdeutschland in den Jahren nach dem Verbot der KPD zeigten – noch deutlicher. Gefühlt jedes Jahr schießt eine neue Organisation aus dem Boden, die sich anschickt, „demnächst die kommunistische Partei gründen zu wollen“. Meist verschwinden sie dann auch in den Folgejahren, weil die Protagonisten mit dem Studium fertig geworden oder im bürgerlichen Alltag angekommen sind. Das mißversteht grundlegend, wie Organisationen entstehen, die wirklichen Einfluß ausüben können. Notwendig ist die Einigung der kommunistischen Kräfte und die Formierung einer gemeinsamen, kampffähigen Kraft unserer Klasse. Natürlich tut der Staat alles damit es nicht dazu kommt. Gerade heute im Schatten der Kriegsvorbereitungs- und Sozialabbaupolitik erleben wir, wie die Repressionen zunehmen und die alten Mittel wieder aus der Schublade geholt werden. Ein Vertreter des Monopolkapitals sagte in den 40er Jahren des vergangenen Jahrhunderts einmal: „Kommunistische Partei? Finde ich gut. Es kann nicht genug davon geben.“

Die KPD lebt in der Tradition des antifaschistischen Widerstands weiter. Ihr Verbot war ein Verbrechen an der Demokratie. Die Forderung ist auch heute noch richtig: Weg mit der antikommunistischen Staatsdoktrin! Weg mit dem KPD-Verbot! Für die Einheit im Kampf gegen Imperialismus und Krieg. Für den Sozialismus.